Allgemeine Geschäftsbedingungen für Coaching- und Beratungsleistungen 

1. Allgemeines

Annett Schulz (sayaa) führt Coaching- und Beratungsleistungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch.
Mit der Beauftragung der durch sayaa angebotenen Leistungen gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber/in als angenommen.
Weitere Vereinbarungen sind für sayaa nur verbindlich, wenn diese von ihr schriftlich bestätigt werden.
Die von sayaa abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet sayaa nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Ihre Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des/r Auftraggebers/in vor. Sie können diese jedoch in keinem Fall ersetzen.

sayaa ist berechtigt, Hilfskräfte, Sachverständige, sowie fachkundige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung eines Coaching- / Beratungsvertrages heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- / Steuer- oder Finanzfragen werden von ihr nicht erbracht. Diese Leistungen sind vom/von der Klient/In selbst bereitzustellen.

sayaa erbringt ihre Beratungsleistungen auf der Grundlage der ihr von der Auftraggeberin/vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Weiterhin ist sayaa auf sachgemäße und vollständige Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber/in angewiesen. Die Gewähr für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit der notwendigen Informationen liegt bei der Auftraggeberin/beim Auftraggeber.

2. Angebote, Honorare

Die Angebote sind freibleibend. Änderungen sind vorbehalten. Alle Honorare verstehen sich in Euro. Für Coaching- und Beratungsleistungen werden die in der Coaching- bzw. Beratungsvereinbarung festgelegten Honorare berechnet. Nebenkosten, wie Telefongebühren, Reise- und Übernachtungskosten usw. werden bei Erfordernis dem Auftraggeber/in gesondert im tatsächlich anfallenden Umfang berechnet. 

Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der/die Auftraggeber/Auftraggeberin als Schuldner des Coaching- bzw. Beratungs-Honorars.

Das Honorar ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, spätestens 7 Tage nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Die Zurückbehaltung des Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche der Auftraggeberin/des Auftraggebers von sayaa anerkannt und rechtskräftig festgestellt sind.

3. Absage eines Termins  

Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Dies gilt auch für das kostenlose Vorgespräch. Zeit und Ort des Coachings bzw. der Beratung werden von den Vertragspartnern einvernehmlich vereinbart. Alle Vertragsparteien verpflichten sich zu allen Terminen pünktlich zu erscheinen.

Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung durch den/die Auftraggeber/in ist bis spätestens 2 Werktage vor dem Termin möglich. Danach wird das Honorar durch sayaa zu 50 % in Rechnung gestellt. Bei nicht Einhaltung der Frist wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig. Davon ausgenommen sind Terminabsagen, die durch Umstände im Sinne höherer Gewalt, verursacht werden.  

sayaa ist ebenso berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Coaching- / Beratungstermine zu verschieben, hierunter fallen Leistungshindernisse, auf Grund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem. In diesem Fall wird sayaa den/die Auftraggeber/in schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Gleiches gilt für den/die Auftraggeber/in. 

5. Copyright

Alle an den/die Auftraggeber/in ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum persönlichen Gebrauch des/r Auftraggeber/in bestimmt. Das Urheberrecht an den Coachingkonzepten und Unterlagen gehört allein sayaa.  Dem/r Auftraggeber/in ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von sayaa ganz oder auszugs- bzw. teilweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung ist untersagt.

6. Versicherungsschutz

Jeder Auftraggeber/in trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Coaching- und Beratungssitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Der/die Auftraggeber/in ist immer der Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch sayaa. sayaa verfügt über einen eigenen Versicherungsschutz im Rahmen ihrer Tätigkeit im Umgang / Training mit einzelnen Personen im Sinne der Anleitung von Körperlichen Bewegungen. 

7. Haftung

Die Empfehlungen während der Coaching- / Beratungssitzungen sowie in allen Dokumentationen sind durch sayaa sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von sayaa handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des/r Auftraggebers/in.

8. Vertraulichkeit

sayaa verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des/r Auftraggebers/in auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich sayaa, die zum Zwecke der Dienstleistungstätigkeit überlassenen Unterlagen / Angaben sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. 

9. Mitwirkungspflicht des/der Auftraggebers/Auftraggeberin

Das Vertragsverhältnis erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. sayaa möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass Coaching und auch Beratungen ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. sayaa steht dem/ der Auftraggeber/in als Prozessbegleiterin und als Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Auftraggeber/in geleistet. Der/die Auftraggeber/in sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.

10. Abgrenzung 

Das Coaching ersetzt keine Psychotherapie oder ärztliche medizinische Behandlung. Durch sayaa wird kein Heilversprechen abgegeben. Die Coaching- und Beratungsleistungen dienen ausschließlich als Unterstützung und Anregung zur Persönlichkeitsentwicklung und Gestaltung des Lebens. Die Teilnahme am Coaching bzw. einer Beratung setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit der Teilnehmenden voraus. Das Ergebnis eines Coachings bzw. einer Beratung stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sondern die individuelle Weiterentwicklung des/der Auftraggebers/in, womit eine Steigerung der allgemeinen Lebensqualität einhergeht.

12.Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst Nahe kommt.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Berlin, sofern nichts anderes gesondert vereinbart wird.
Gerichtstand ist das zuständige Amtsgericht Berlin. 
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Berlin, 01.10.2020

sayaa – Annett Schulz 

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